Faßhauer & Partner - Rechtsanwälte

Informationen

Kündigung für Zuspätkommen

Wiederholtes Zuspätkommen zur Arbeit kann eine Kündigung nach sich ziehen. Wir weisen auf ein entsprechendes Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln hin. In der Urteilsbegründung hieß es, der Arbeitnehmer verletze durch häufiges Zuspätkommen seine Hauptpflicht, die Arbeit innerhalb der festgelegten Zeit zu erbringen. Setze sich das Zuspätkommen trotz Abmahnung fort, komme eine verhaltensbedingte Kündigung in Betracht.

(Aktenzeichen: Landesarbeitsgericht Köln 5 Sa 746/08)

In dem Fall war ein Arbeitnehmer mehrfach erheblich zu spät gekommen. Es folgten schriftliche Ermahnung, erneutes Zuspätkommen, Gespräche mit dem Chef, erneutes Zuspätkommen und schließlich zwei Abmahnungen, die ebenfalls nicht fruchteten.

Testament - Ihr Wille geschehe

70 % aller Deutschen sterben, ohne ein Testament zu hinterlassen.

Die Angst vor dem Tod sperrt die Beschäftigung mit dem Testament. Dennoch: Jeder sollte sich darauf besinnen, dass sich die Erben oft nicht einigen, wenn kein Testament vorliegt. Häufig kommt es sogar zu erbitterten Streitigkeiten.

Verhindern lässt sich das mit einem eindeutigen und rechtsgültigen Testament.


Wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist?

Nach dem deutschen Recht erben grundsätzlich nur Verwandte. Ausgeschlossen sind Verschwägerte. Ausgenommen von dieser Regelung sind Adoptivkinder, die leiblichen Kindern in der Regel gleichgestellt sind.

Erben der sog. ersten Ordnung sind Kinder, Enkel und Urenkel des Verstorbenen. Enkel und Urenkel erben jedoch nur, wenn ihre Eltern bereits verstorben sind. Gibt es einen solchen Erben erster Ordnung, gehen alle entfernteren Verwandten leer aus.

Erben der zweiten Ordnung sind die Eltern des Verstorbenen und deren Kinder und Kindeskinder.

Die dritte Ordnung umfasst Großeltern und deren Kinder und Kindeskinder.


Soll man ein Testament verfassen?

Die Errichtung eines Testaments ist immer sinnvoll, wenn größere Werte auf dem Spiel stehen, wenn die Nachfolge eines gewerblichen Unternehmens geregelt werden muss oder eine unwirtschaftliche Verteilung des Nachlasses auf eine Vielzahl gesetzlicher Erben vermieden werden soll.

Junge Ehepaare sollten sich bereits bei der Eheschließung überlegen, wer Erbe sein soll, wenn einem Partner plötzlich etwas zustößt. Soll der überlebende Partner allein erben, müssen sie ein Testament machen.


Was ist der Pflichtteil?

Die nächsten Angehörigen können durch ein Testament enterbt werden. Der Gesetzgeber sichert in diesem Fall dem überlebenden Ehepartner, den Kindern, Kindeskindern und Eltern den sog. Pflichtteil zu.

Diese Verwandten haben Anspruch auf eine Geldzahlung, die der Hälfte des gesetzlichen Erbteils entspricht. Der Pflichtteil ist immer sofort und in bar fällig.


Wann ist ein Testament gültig?

Das Testament muss handschriftlich verfasst und unterschrieben sein.

Man sollte auch nicht vergessen, mit Vor- und Zunamen zu unterschreiben.


Können Ehepaare ein gemeinsames Testament verfassen?

Ja. In diesem Fall müssen beide das von einem der Eheleute eigenhändig geschriebene Testament unterschreiben.


Muss ein Datum auf dem Testament stehen?

Es ist sehr wichtig, dass Datum und Ort der Niederschrift auf dem Testament stehen. Durch ein neues Testament kann das alte ganz oder teilweise aufgehoben werden. Fehlt das Datum, dann ist unklar, welches das jüngere und damit gültige Testament ist.


Wo sollte man das Testament aufbewahren?

Es ist zu empfehlen, das Testament beim örtlichen Amtsgericht in Verwahrung zu geben. Das Gericht wird automatisch vom Tod des Verfassers benachrichtigt und „eröffnet“ dann den Erben den Inhalt. In jedem Fall sollte man aber eine Vertrauensperson informieren, dass man ein Testament verfasst hat und wo es zu finden ist.


Was ist ein „öffentliches Testament“?

Es sollte ein sog. öffentliches oder notarielles Testament errichtet werden. Dabei wird der Letzte Wille mündlich gegenüber einem Notar erklärt oder selbst schriftlich abgefasst und dann einem Notar übergeben. Das notarielle Testament wird amtlich beim Nachlassgericht verwahrt und nach dem Tod des Verfassers veröffentlicht.


Welche Vorteile hat das?

Notare beraten und helfen bei der Formulierung. Sie geben auch steuerliche Hinweise.


Welche Kosten fallen an?

Die Gebühr richtet sich nach dem Wert des Vermögens.


Was ist ein gemeinschaftliches Testament?

Ehepartner dürfen ihren Letzten Willen in einem gemeinsamen Testament niederschreiben. Dabei ist jedoch zu beachten, dass Verfügungen eines Ehepartners nur zu Lebzeiten des anderen widerrufen werden können.


Was ist das „Berliner Testament“?

Oft wollen Ehepartner, dass nach dem Tod eines der Ehepartner zunächst der überlebende andere Partner alles erbt und erst nach seinem Tod die Kinder erben. Wenn sich Ehepartner gegenseitig als Alleinerben einsetzen und bestimmen, dass die Kinder erst nach dem Tod des anderen Ehepartners Erben sein sollen, nennt man das „Berliner Testament“.


Welche Dinge kann man in einem Testament regeln?

Grundsätzlich kann man darin frei bestimmen, wer was unter welchen Umständen bekommen soll.

Man kann abweichend von der gesetzlichen Erbfolge einen oder mehrere Erben bestimmen. Zudem kann man Ersatzerben bestimmen für den Fall, dass der zum Erben Bestimmte vor dem Verfasser des Testaments stirbt. Man kann die Teilung des Nachlasses ganz oder teilweise für eine bestimmte Zeit ausschließen, z.B. um einen Familienbetrieb zu erhalten.

In einem Testament kann man auch Wohnrechte, Nießbrauch oder Rentenzahlungen festhalten.


Kann man Bedingungen an Verwandte stellen?

Ja. Mit einem Testament lässt sich durchaus Druck ausüben: Der Verfasser kann dort bestimmen, wie sich die von ihm Bedachten zu verhalten haben. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, bekommt nichts.


Wie kann man jemanden enterben?

Den Pflichtteil kann man einem nahen Verwandten bisher nur unter eng begrenzten Voraussetzungen entziehen. Z.B. dann, wenn man von dem Betreffenden vorsätzlich körperlich misshandelt wurde. Der Grund für den Pflichtteilsentzug muss bei der Errichtung des Testaments bestehen und eindeutig genannt werden.

Mit der geplanten Gesetzesreform der Bundesregierung könnte die Möglichkeit der Pflichtteilsentziehung erweitert werden. Geplant ist, dass der Erblasser künftig nicht nur bei Angriffen gegenüber ihm selbst, seinem Ehegatten oder anderen Abkömmlingen, sondern auch gegenüber anderen ihm nahestehenden Personen die Pflichtteilsentziehung verfügen kann. Zudem soll es möglich sein, einem Kind den Pflichtteil zu entziehen, wenn dieses wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 1 Jahr ohne Bewährung verurteilt worden ist.


Können Tiere erben?

Tiere sind weder erbfähig noch rechtsfähig, sie werden vom Gesetz in rechtlicher Hinsicht als Sachen behandelt.


Kann man sein Tier trotzdem berücksichtigen?

Zum einen kann man einen Erben mit einer Auflage verpflichten, sich um das Tier zu kümmern. Man kann einen Erben auch nur unter der Bedingung einsetzen, dass er das Haustier pflegt oder er gar nur so lange Erbe sein soll, wie dieses lebt.


Kann man ein Testament widerrufen?

Ein Testament kann man jederzeit widerrufen. Es genügt, die Testamentsurkunde zu vernichten oder einen handschriftlichen Zusatz, z.B. „ungültig“ auf die Urkunde zu schreiben. Ein neues Testament setzt ein älteres außer Kraft. Ein notarielles Testament kann man widerrufen, indem man die Rückgabe aus der amtlichen Verwahrung verlangt. Persönliches Erscheinen ist dabei erforderlich. Wenn einseitig nur ein Ehepartner ein gemeinschaftlich aufgesetztes Testament widerrufen will, muss er das persönlich erklären und notariell beurkunden lassen.


Was ist ein Erbvertrag?

Mit einem Erbvertrag kann man bereits zu Lebzeiten verbindlich regeln, wer Erbe werden oder wer was aus dem Nachlass erhalten soll.

Anders als beim Testament kann ein Erbvertrag nicht einseitig geändert werden. Ein Erbvertrag muss von beiden Beteiligten vor einem Notar geschlossen werden.

Vorsorgevollmacht - Bestimmen Sie Ihr Leben selbst

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die im Ernstfall für Sie Entscheidungen treffen soll. Eine gute Vorsorgeregelung ist genau auf Ihre persönlichen Lebensumstände und Wünsche abgestimmt, ein juristisches Dokument das aus unserer Sicht eine Art persönlicher „Maßanzug“ sein soll, so Jochen Faßhauer, Fachanwalt für Sozialrecht in Rosenheim und Mitglied im bundesweit tätigen Verein der Vorsorgeanwälte e.V.

Sie legen darin vorab Entscheidungen über sich, Ihre Gesundheit und Ihre Freiheit in einer Weise fest, daß ein Bevollmächtigter in Ausführung Ihres Willens handeln kann, wenn Sie aufgrund Erkrankung, Unfall oder Alter nicht mehr dazu fähig sind.

Unsere Mandanten stellen häufig folgende Fragen:

1. Schließt eine Vorsorgevollmacht eine gesetzliche Betreuung aus?

Vorsorgevollmachten sind dazu geeignet und bestimmt die Anordnung einer gesetzlichen Betreuung zu verhindern. Das hat der Bundesgerichtshof anerkannt und wird grundsätzlich von den Betreuungsgerichten anerkannt.

2. Wie erstelle ich eine Vorsorgevollmacht?
Eine Vorsorgevollmacht muß schriftlich erteilt werden, eine Beglaubigung ist meistens sinnvoll. Bei einer Übertragung der Vollmacht auf Immobiliengeschäfte ist eine notarielle Beurkundung notwendig.

Grundsätzlich gilt: Die Vorsorgevollmacht ist sofort wirksam mit der Unterschrift. Eine Vorsorgevollmacht muss oft sehr schnell einsatzfähig sein, etwa bei anstehenden Operationen oder wenn der Vollmachtgeber zwar noch geschäftsfähig ist aber wegen körperlicher Einschränkungen Unterstützung braucht. Die Originalvollmacht sollten Sie solange sicher verwahren. Der Bevollmächtigte benötigt die Original- Vorsorgevollmacht erst wenn die Vertretung notwendig ist.

3. Was muss in einer Vorsorgevollmacht stehen?
Das bestimmen ganz alleine Sie! Häufig sind Vollmachten in der Art einer Generalvollmacht, dann kann ein Bevollmächtigter alles für Sie regeln. Sie können aber die Vollmacht auch eingeschränkt erteilen.

Vielleicht soll Sie der Bevollmächtige nur in Gesundheitsangelegenheiten vertreten. Vielleicht wünschen Sie sich bei wichtigen Entscheidungen die Zustimmung einer zweiten Person.

Der Vorsorgeanwalt wird mit Ihnen die individuellen Situation besprechen und eine optimale Lösung für Sie entwerfen.

4. Darf mein Ehegatte auch ohne Vorsorgevollmacht für mich handeln?
Was viele nicht wissen: Ein Ehegatten darf für den anderen Operationen oder andere medizinische Handlungen nicht wirksam einwilligen, eigentlich dürfen Ärzte wegen ihrer Schweigepflicht ihn gar nicht konsultieren. Schon allein deswegen ist eine gegenseitige Vorsorgevollmacht auch für Ehegatten notwendig.

5. Brauchen junge Menschen auch eine Vorsorgevollmacht?
Eine Vorsorgevollmacht ist für Ältere und junge Menschen sinnvoll. Wir empfehlen in jungen Jahren in jedem Fall Patientenverfügungen aufgrund der hohen Unfallrisiken. Gerade junge Familien können im Ernstfall vor unlösbare Probleme gestellt werden.

6. Kann eine Vorsorgevollmacht widerrufen werden?
Ja, so lange Sie geschäftsfähig sind. Wenn Ihre Geschäftsfähigkeit zweifelhaft ist und Sie versuchen die Vorsorgevollmacht zu widerrufen, muss erst ein Gutachten über die Geschäftsfähigkeit erstellt werden. Sorgen Sie vor durch die Bestimmung eines weiteren Bevollmächtigten, der notfalls den Widerruf erklären kann z.B. bei Mißbrauch des Erstbevollmächtigten.

7. Können auch unverheiratete Paare eine Vorsorgevollmacht erteilen?
Ja, Sie können grundsätzlich auch Personen bevollmächtigen, mit denen Sie nicht verwandt sind. Entscheidend ist hierbei, daß Sie das notwendige Vertrauen in diese Person haben.

8. Wie oft soll eine Vorsorgevollmacht neu unterschrieben werden?
Eine Vorsorgevollmacht ist quasi mit der ersten Unterschrift wirksam, bis sie widerrufen wurde. Um Missbrauch zu vermeiden, muss bei einem Widerruf in jedem Fall das Original der vorherigen Originalvollmacht zurückgefordert werden.

9. Demenz und Vorsorgevollmacht - geht das?
Um eine Vorsorgevollmacht zu erstellen, müssen Sie geschäftsfähig sein. Wenn Demenz diagnostiziert wurde, bedeutet das nicht unbedingt eine Geschäftsunfähigkeit. Meistens tritt die Geschäftsunfähigkeit erst später auf. Wenn im Nachhinein eine erteilte Vollmacht angefochten wird, muss das in der Regel auch derjenige beweisen, der diese Vollmacht nicht akzeptiert. Deswegen ist in diesen Fällen eine zusätzliche Absicherung wichtig.

Zeugenaussagen, Atteste oder Gutachten eines Neurologen können im Einzelfall herangezogen werden, um die rechtliche Wirksamkeit der Vollmacht zu untermauern.


10. Wem soll ich meine Vorsorgevollmacht geben?
Wichtig ist, dass Ihre Vorsorgevollmacht im Bedarfsfall aufgefunden wird. Der Bevollmächtigte sollte also unbedingt wissen, wo die Vorsorgevollmacht aufbewahrt wird.

Die Vorsorgevollmacht kann auch hinterlegt werden, z.B. bei einem Anwalt oder im Vorsorgeregister. Ein solches Register existiert bei der deutschen Notarkammer. Die Betreuungsgerichte sind aufgefordert, vor Anordnung einer Betreuung zu prüfen, ob eine Vorsorgevollmacht hinterlegt wurde.


Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall über die Abfassung einer Vorsorgevollmacht zeitnah nachzudenken. Wir raten hier zu einem persönlichen Gespräch mit einem „Vorsorgeanwalt“ zu führen. Bevor Sie infolge eines Unfalles, einer schweren Erkrankung oder auch durch Nachlassen der geistigen Kräfte im Alter nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten wie gewohnt selbst zu regeln.