Faßhauer & Partner - Rechtsanwälte

Arbeitgeber

Arbeitsrecht - Arbeitgeber

Aufgrund unserer Erfahrungen im Umgang mit personalwirtschaftlichen und arbeitsrechtlichen Themenstellungen beraten wir Geschäftsführer und Betriebsleiter.

Im Vorfeld arbeitsgerichtlicher Auseinandersetzungen versuchen wir anfallende Probleme und Konflikte moderierend zu lösen.

Wir bilden uns und unsere Mitarbeiter ständig fort und weisen dies durch unsere Fachanwaltsqualifikation nach.

Zu unseren arbeitsrechtlichen Beratungsschwerpunkten für Arbeitgeber zählen insbesondere:

  • Prüfung und Gestaltung von Dienst- und Arbeitsverträgen
  • Durchsetzung vertraglicher Arbeitgeberrechte
  • Beratung und Gestaltung von Aufhebungsverträgen
  • Fragen des individuellen Anstellungsvertragsrechts
  • Planung und Lösung von personellen betrieblichen Konfliktsituationen auf Arbeitnehmer- und Betriebsratsseite
  • Unterstützung, Koordination und Durchführung von organsiatorischen oder personalwirtschaftlich notwendigen Veränderungsprozessen
  • Planung von Betriebsänderungen, -abspaltungen oder Betriebsübergängen
  • Beratung bei Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und Kostenreduzierung in Betrieben
  • Beratung von Betriebsräten und Geschäftsleitungen zur Optimierung der Zusammenarbeit von Betriebspartnern bei Mitwirkungs- und Mitbestimmungsthemen
  • Behandlung von arbeitsrechtlichen Spezialthemen wie Outsourcing, Teilzeit, Altersteilzeit, Aufhebungsverträgen, Sozialplänen,
  • Interessensausgleichverfahren etc.
  • Kündigungen
  • Schulung von Führungskräften im Arbeitsrecht