Arbeitsrecht - Arbeitnehmer
Aufgrund unserer Erfahrungen im Umgang mit personalwirtschaftlichen und arbeitsrechtlichen Themenstellungen beraten wir Sie als Arbeitnehmer.
Seit 2006 ist Herr RA Faßhauer aufgrund seines durch Prüfungen nachgewiesenen Fachwissens von der Rechtsanwaltskammer als Fachanwalt für Arbeitsrecht zugelassen. Durch ständige Fortbildungen und umfangreiche praktische Erfahrungen auf diesem Rechtsgebiet stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Im Vorfeld arbeitsgerichtlicher Auseinandersetzungen versuchen wir anfallende Probleme und Konflikte moderierend zu lösen.
Zu unseren arbeitsrechtlichen Beratungsschwerpunkten für Arbeitnehmer zählen insbesondere:
- Prüfung und Gestaltung von Dienst- und Arbeitsverträgen
- Durchsetzung vertraglicher Arbeitnehmerrechte
- Beratung und Gestaltung von Aufhebungsverträgen
- Fragen des individuellen Anstellungsvertragsrechts
- Kündigungen
Recht in der Arbeit
Erst die Arbeit, dann das Recht?
Arbeiten, um zu leben – oder leben, um zu arbeiten?
Der Arbeitsplatz jedenfalls sichert in aller Regel Ihre wirtschaftliche Existenz. Doch immer nur auf den Chef hören? Unbefriedigende Arbeitsbedingungen? Der unerwartete Rausschmiss? Keine Angst, Sie haben mehr Rechte als Sie wahrscheinlich denken. Wir kennen uns als Anwälte da bestens aus und sind Ihr kompetenter Berater in allen Fragen des Arbeitsrechts und damit zusammenhängender Probleme.
Ihr Arbeitsverhältnis – von Anfang bis zum Ende
Es beginnt bei Fragen des Inhalts und des Abschlusses des Arbeitsvertrags. Vor allem begleiten wir Sie beratend in allen Phasen und allen Problemfeldern des Arbeitsverhältnisses wie
- Probezeit
- Versetzung, Höher- oder Herabstufung
- Arbeitszeit, Überstunden und Mehrarbeit
- Weihnachts- und Urlaubsgeld
- betriebliche Sozialleistungen
- Bendigung des Arbeitsverhältnisses und
Sicherung Ihrer Ansprüche auf Arbeitslosengeld.
Wir klären Sie darüber auf, welche Rechte Sie selbst wahrnehmen müssen und welche Sie besser über Ihren Betriebsrat einfordern lassen. Über das sinnvolle und richtige Vorgehen im Kündigungsfall sollten Sie daher unbedingt mit uns vorab sprechen. Ist es z.B. für Sie besser, um Ihren Arbeitsplatz vor den Arbeitsgerichten zu kämpfen oder ist es für Sie ratsamer, sich mit dem Arbeitgeber auf eine angemessene Abfindung zu einigen und so den Weg für die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz frei zu machen?
Frust durch Frist
Auch Sie müssen Fristen einhalten: Sie haben drei Wochen Zeit für die Entscheidung, ob Sie gegen die Kündigung klagen wollen. Versäumen Sie diese Frist – die mit dem Zugang der Kündigung beginnt – läuft oft überhaupt nichts mehr. Trotzdem sollten Sie uns auch danach noch nach „Reparaturmöglichkeiten“ fragen.
Zu uns – warum nicht gleich zum Kadi?
Gehen Sie nicht erst am letzten Tag der 3-Wochen-Frist, sondern sofort zu uns. Auch Prozesse vor dem Arbeitsgericht sind meist langwierig. In über 90 Prozent der Fälle enden sie mit einem gerichtlichen Vergleich: Das Arbeitsverhältnis wird gegen Zahlung einer Abfindung an Sie beendet. Deshalb gilt hier ganz besonders: Zeit ist Geld. Je früher sie uns aufsuchen, um so schneller können wir mit dem Arbeitgeber Verbindung aufnehmen, um mit ihm über eine außergerichtliche Einigung zu verhandeln. Ein von uns zügig vermittelter Aufhebungsvertrag erspart Ihnen persönliche und finanzielle Belastungen.
Warum gleich zu uns und nicht zu anderen?
Als Anwalt dienen wir ausschließlich – im Rahmen der Rechtsordnung - Ihren Interessen. Im Gegsatz zu vielen anderen Beratern sind wir unabhängig, zur Verschwiegenheit verpflichtet und stehen ausschließlich auf Ihrer Seite. Die Beratung durch uns ist auch nicht mit dem Nachteil einer unter Umständen mehrjährigen Mitgliedschaft in einer Organisation verbunden. Klar, dass wir mit Verbänden gut zusammen arbeiten, wenn es Ihnen nützt. Unser Ziel ist es, Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen.
Abmahnung – was nun?
Sie kommt manchmal aus heiterem Himmel. Was hat sie zu bedeuten? Eine Abmahnung kann eine Kündigung vorbereiten. Darum Vorsicht! Ist die Abmahnung in Ihrem Fall gerechtfertigt? Wir klären Sie auf, ob und wie Sie sich wehren können. Die notwendigen taktischen Erwägungen lären wir gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch.
Kündigung … und tschüss?
Nicht unbedingt! Eine Kündigung ist nur aus ganz bestimmten, im Gesetz festgelegten und durch die Rechtsprechung konkretisierten Gründen zulässig. Was das im Einzelnen bedeutet, erklären wir Ihnen gerne. Darüber hinaus gibt es viele rechtliche Hürden, an denen eine Kündigung des Arbeitgebers scheitern kann, u.a.:
- Wurden Form und Frist der Kündigung gewahrt?
- Wurde der Betriebsrat ordnungsgemäß angehört?
Daneben gibt es besonderen Kündigungsschutz wie z.B. für Schwangere, Mütter und schwerbehinderte Menschen.
Apropos Abwicklungs- oder Aufhebungsvertrag
… dieser wird Ihnen vielleicht anstelle einer Kündigung vom Arbeitgeber angeboten. Lassen Sie sich in diesem Fall eine Bedenkzeit einräumen und fragen Sie uns. Hier bekommen Sie unverzüglich einen Termin.
Das ist Ihr gutes Recht. Wir werden prüfen, ob das von Ihrem Arbeitgeber einseitig aufgesetzte Vertragspapier keine vermeidbaren Nachteile – z.B. im Hinblick auf Ihr Arbeitslosengeld – für Sie enthält. Wir werden Sie entsprechend beraten und eine Ihren Interessen entsprechende Lösung aufzeigen.
Anwaltshonorar … Wer soll das bezahlen?
Hier haben viele ein völlig falsches Bild: Fragen Sie uns gleich zu Beginn einer Beratung nach den voraussichtlichen Kosten. Das sit für Sie ein Stück Sicherheit und für uns selbstverständlich. Wir helfen Ihnen außerdem, Ihre Ansprüche auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe zu klären.