Faßhauer & Partner - Rechtsanwälte

Seniorenrecht

Seniorenrecht
- die Summme aller Rechtsgebiete


Man muss nicht 60+ sein, um in unangenehme, sogar existenzbedrohende Situationen geraten zu können.

Natürlich: Das Risiko, schwer zu erkranken und eine daraus resultierende Erwerbsminderung oder gar Pflegebedürftigkeit zu erleiden, ist im Alter wesentlich höher als in jungen Jahren. Doch auch im „Herbst des Lebens“ macht es Sinn sich zur Vorsorge Gedanken zu machen. Dies betrifft Patientenverfügungen, Betreuungsverfügungen und Vorsorgeverfügungen.

Warum? Weil es außerordentlich belastende Folgen haben kann, wenn man nicht persönlich und auf individueller Basis vorsorgt.

Unser Team, bestehend aus Berufsbetreuern mit juristischem und sozialpädagogischem Background, ist täglich mit den Sorgen und Streitigkeiten von Menschen in schwierigen Situationen und deren Angehörigen konfrontiert. „Schwierige Situationen“ deswegen, weil man plötzlich aus dem Leben gerissen und mit einer neuen Lage absolut überfordert ist.

Das kann sein, wenn die Eltern in ein Pflegeheim müssen, man seinen eigenen Ruhestand vorbereitet oder ein Kind einen Unfall hat. Auf einmal gilt es, Anträge auszufüllen, mit dem Chef übereinzukommen, Pflegeeinrichtungen zu suchen und dies alles finanziell und emotional zu stützen.

Zu oft werden diese immensen Anforderungen zu einer innerfamiliären Zerreißprobe. Meist geht der Zusammenhalt dabei völlig verloren. Immer umsonst.

Denn um diese Dramen in ohnehin schon heiklen Umständen zu vermeiden, kann bereits ein Erstgespräch beim Fachmann ausreichen. Die VorsorgeAnwälte können in all den beispielhaft erwähnten Situationen Tipps geben und bereits dann vorsorglich Hilfe leisten, wenn die eigentliche Bedürftigkeit noch gar nicht ansteht.

Wenn es dann soweit ist, reicht ein Hinweis auf bestehende Verfügungen, die den individuellen Vorstellungen entsprechen und rechtlich verbindlich schriftlich fixiert wurden.

Sie gelten im Eintritt des „Vorsorgefalles“ und sind verbindlich für alle Beteiligten.