Faßhauer & Partner - Rechtsanwälte

Patientenverfügungen

PATIENTENVERFÜGUNG -
Besser jetzt vorsorgen

Es ist eine schreckliche Vorstellung, am Lebensende nur noch hilflos zu sein. In Krankenhäusern oder Pflegeheimen ist das oft trauriger Alltag. Patienten werden durch künstliche Ernährung über Monate oder sogar Jahre weiter am Leben gehalten, ohne dass es Ihnen jemals wieder besser geht oder eine begründete Hoffnung darauf besteht.

„Nehmen Sie rechtzeitig Ihre Eigenverantwortung wahr, wenn Sie dasselbe Schicksal nicht wünschen“, rät Ihnen RA Jochen Faßhauer, der als VorsorgeAnwalt und gesetzlicher Betreuer oft genug mit diesen Entscheidungen im letzten Lebensabschnitt konfrontiert wird. „Sorgen Sie also in jedem Fall jetzt persönlich vor, so lange es Ihnen noch gut geht!“, denn in Ihrer Patientenverfügung können Sie festlegen, wie Sie medizinisch behandelt oder eben nicht behandelt werden möchten.

Diese Patientenverfügungen werden aber erst dann gebraucht, wenn Sie sich selbst nicht mehr äußern können bzw. Ihre Einwilligungsfähigkeit verloren haben. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist das seit dem 01.09.2009 in den §§ 1901 a, b geregelt. Dank Ihrer Patientenverfügung können Sie den Ärzten also immer noch Ihren Willen mitteilen und Sie ersparen gleichzeitig Ihren Angehörigen Zweifel und Streitigkeiten in einer ohnehin auch für diese emotional schwierigen Situation.Je klarer und deutlich Sie Ihren Willen festlegen, umso einfacher ist es, ihn durchzusetzen.

Falls Sie also in eine solche Situation geraten, muss eine andere Person für Sie sprechen und Ihren Willen notfalls auch durchsetzen können. Diese Aufgabe kann ein von Ihnen bestimmter Bevollmächtigter oder ein vom Gericht bestellter Betreuer übernehmen. Dafür ist es sinnvoll, weitere Vorsorge zu treffen. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie z.B. selbst bestimmen, wer Ihre Patientenverfügung durchsetzen darf und soll.Hierüber werden wir Sie noch gesondert informieren, in einer der nächsten Ausgaben des Wendelstein-Anzeigers.

Lassen Sie das nicht von für Sie völlig fremden Menschen entscheiden! Bestimmte Formalien müssen Sie beim Erstellen einer Patientenverfügung unbedingt beachten: Sie muss schriftlich vorliegen und von Ihnen persönlich unterschrieben sein. Es ist dagegen nicht notwendig, dass Sie handschriftlich verfassen. Weder ein Arzt noch Zeugen müssen die Patientenverfügung grundsätzlich unterzeichnen. Auch eine notarielle Beurkundung oder Beglaubigung ist nicht unbedingt erforderlich. Dennoch empfehlen wir hier sorgfältig abzuwägen, was im Einzelfall notwendig ist. Achten Sie darauf, dass Ihre Patientenverfügung zum richtigen Zeitpunkt auch schnell gefunden wird. Es ist ratsam, Fotokopien zu verteilen und nahestehenden Personen anzuvertrauen, wo Sie das Original aufbewahren. Hilfreich ist auch die spezielle Notfallkarte vom VorsorgeAnwalt e.V., die Sie als Hinweis auf Ihre Patientenverfügung z.B. ständig bei sich tragen können.Wir wissen, dass es vielen Menschen schwer fällt, die eigene Patientenverfügung zu formulieren. Eine kompetente Einzelberatung ist bei diesem komplexen Thema dringend zu empfehlen, denn jeder hat seine eigenen Wertvorstellungen und Wünsche, die er gerne einbringen möchte. Ein spezialisierter Anwalt - ein VorsorgeAnwalt - kann Ihnen mit juristischen Fachkenntnissen, aber auch mit umfangreicher praktischer Erfahrung helfen, eine unmissverständliche Patientenverfügung zu erstellen.