Informationen zur Zusammenarbeit
![]() | Warum zum Anwalt? |
Nur Ihre Interessen zählen
Wie ist eine vertragliche Regelung oder ein Gesetz, wie ist ein amtliches Schreiben oder ein Urteil auszulegen? Wie ist die Rechtslage? Das ist meist nicht einfach zu beantworten. Auf unsere Sachkunde und unser Wissen können Sie vertrauen.
Wir beraten Sie umfassend und kompetent und geben Ihnen Sicherheit, die Sie bei keinem anderen Berater bekommen. Nur wir Anwälte vertreten ausschließlich Ihre Interessen - unabhängig, sachkundig und verschwiegen.
Bei uns sparen Sie Zeit und Nerven
Wir können zum Beispiel
- bei Rechtsfragen umfassend beraten,
- Verträge entwerfen und prüfen,
- Ihre Interessen vertreten - auch vor Behörden und Gerichten,
- Ihre Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten und Strafverfahren übernehmen,
- als Mediator und Schlichter tätig werden.
Wir helfen oft, Streit zu vermeiden
Anwälte gelten häufig als letzter Ausweg, wenn ein Streit vor Gericht geht. So weit muss es gar nicht kommen, denn wir helfen ebenso gut, Streit zu vermeiden oder frühzeitig beizulegen. Sei es, weil wir strittige Fragen bereits vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung klären können oder sei es, weil wir dafür sorgen, dass unklare Vereinbarungen und daraus resultierende Missverständnisse von vornherein vermieden werden.
Nicht zu lange zögern - Fristen wahren
Passen Sie auf, wenn Ihnen eine Frist gesetzt wurde! Fristen werden nicht nur von Anwälten oder Gerichten gesetzt, sondern auch von Behörden. Wird eine Frist versäumt, kann es auch für uns schwer werden, Ihren Anspruch durchzusetzen oder einen gegen Sie geltend gemachten Anspruch abzuwehren.
![]() | Wie den richtigen Anwalt finden? |
Wir sind Fachanwälte für Arbeitsrecht und Sozialrecht.
Speziell in folgenden Bereichen haben wir umfangreiche Erfahrungen:
- Erbrecht
- Familienrecht
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Verkehrsrecht
![]() | Wie bereite ich mich auf unser Gespräch am Besten vor? |
Ihr Beitrag zum Erfolg
Damit wir Sie bestmöglich beraten können, müssen wir alle wesentlichen Tatsachen kennen. Sie können daher zum Erfolg der anwaltlichen Tätigkeit beitragen, wenn Sie sich auf das erste Treffen vorbereiten:
1. Tragen Sie alle Tatsachen zusammen, die aus Ihrer Sicht in der Angelegenheit von Bedeutung sein könnten.
2. Bringen Sie alle wichtigen Unterlagen wie z. B. Verträge, Zusatzvereinbarungen, Kündigungserklärungen, Aufträge, Rechnungen, etc. mit.
3. Überlegen Sie, welche Zeugen Sie ggf. benennen könnten. Notieren Sie den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift Ihrer Zeugen.
4. Bringen Sie Ihre persönlichen Daten wie z. B. vollständige Adresse, Telefonnummern, ggf. Fax und E-Mail-Adresse, Bankverbindung, Daten Ihrer Rechtsschutzversicherung oder Ihrer Haftpflichtversicherung mit.
5. Soweit Sie die persönlichen Daten auch von Ihrem Anspruchsgegner haben, sollten Sie auch diese Daten zu dem Besprechungstermin mit uns mitbringen.
Ziele festlegen
Wir werden mit Ihnen besprechen, was Sie erreichen wollen. Machen Sie sich bereits vor dem Beratungsgespräch Gedanken, worum es Ihnen geht:
- Wollen Sie möglichst schnell zu einer Einigung gelangen?
- Wollen Sie eine Klärung vor Gericht?
- Welche Rolle spielen Zeit und Kosten?
Reden Sie offen mit uns - Sie können sich uns anvertrauen, denn wir sind gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet!
![]() | Wie läuft der Besuch bei uns ab? |
Erstberatungsgespräch
Wenn Sie sich nicht sicher sind, in welchem Umfang Sie anwaltliche Unterstützung benötigen, haben Sie die Möglichkeit zu einem sog. Erstberatungsgespräch. Dieses erste Beratungsgespräch soll genau diese Frage klären und dauert in der Regel nicht länger als eine Stunde. Dabei erhalten Sie eine erste Einschätzung Ihres Falles, aber noch keine abschließende und verbindliche Bewertung Ihres Anliegens.
Kosten der Erstberatung
Für ein Erstberatungsgespräch gibt es keine gesetzlich festgelegten Anwaltsgebühren. Vielmehr muss der Anwalt mit Ihnen eine sog. Vergütungsvereinbarung treffen. Tut er das nicht, darf das erste Beratungsgespräch für Verbraucher höchstens € 190,- zuzüglich ggf. Auslagen und der gesetzlichen Mehrwertsteuer kosten.
Ende der Erstberatung - Mandat
Der Bereich der Erstberatung wird verlassen, wenn wir über dieses Gespräch hinaus für Sie tätig werden sollen. Dann müssen Sie uns einen Auftrag, ein Mandat erteilen, und mit uns die nächsten Schritte besprechen.
Die Höhe des Anwaltshonorars für diese weitergehende Tätigkeit ist unterschiedlich. Sie hängt zum einen davon aus, worum es in der Sache geht, und zum anderen, ob wir nach den gesetzlichen Gebühren oder auf der Grundlage einer Vergütungsvereinbarung tätig werden.
Sprechen Sie uns auf die Kosten an!
Wir werden Ihnen unsere Honorarstruktur gerne erklären.
![]() | Wie arbeiten wir mit Ihnen zusammen? |
Wir können in vielfältiger Weise für Sie tätig werden - ganz wie es Ihr Anliegen erfordert.
Als unabhängiges Organ der Rechtspflege entscheiden wir ohne Einflussnahme Dritter, wie Ihre Interessen am besten zu wahren sind. Das werden wir mit Ihnen gemeinsam besprechen. So werden wir in Absprache mit Ihnen beispielsweise
- weitere Gespräche mit Ihnen oder Dritten führen,
- weitere Beteiligte anschreiben,
- Akteneinsicht beantragen,
- Rechtsgutachten erarbeiten,
- Verträge entwerfen,
- Zahlungsaufforderungen versenden,
- Mahnbescheide beantragen,
- die Zwangsvollstreckung betreiben,
- Einigungsvorschläge unterbreiten oder
- Schriftsätze an das Gericht erstellen.
Damit Sie auf dem Laufenden bleiben und wissen, was wir für Sie tun, werden wir Sie über den wesentlichen Fortgang des Mandats unterrichten.
Die Dauer eines Mandats hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. der Einholung von Sachverständigengutachten oder der Terminsvergabe durch das Gericht. Diese können wir leider nicht immer beeinflussen.
![]() | Wie gestalten wir unsere Honorare? |
Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Abrechnungsvarianten:
- gesetzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder
- nach einer gesonderten Vergütungsvereinbarung.
Scheuen Sie nicht, mit uns über das Honorar zu sprechen! Wir werden Ihnen die Abrechnungsmöglichkeiten gerne erklären.
Gesetzliche Vergütung nach dem RVG
Die Höhe des gesetzlichen Anwaltshonorars hängt von dem betroffenen Rechtsgebiet, den für dieses Rechtsgebiet geltenden Abrechnungsvorschriften und der konkreten Tätigkeit Ihres Anwalts ab.
Zivilrecht
Im Zivilrecht berechnet sich die gesetzliche Vergütung auf Basis des sog. Gegenstands- oder Streitwertes aus den angefallenen Gebühren und dem Gebührensatz.
Der Gegenstandswert oder Streitwert richtet sich bei Geldforderungen nach der Höhe Ihrer Forderung und im Übrigen nach vorgegebenen Richtwerten und Tabellen.
Die wichtigsten Gebühren im Zivilrecht sind:
- im außergerichtlichen Bereich die Geschäftsgebühr mit einem Gebührensatz von 0,5 bis 2,5;
- im gerichtlichen Bereich die Verfahrensgebühr mit einem Gebührensatz von 1,3 und die Terminsgebühr mit einem Gebührensatz von 1,2.
Hinzukommen können Auslagen und/oder Reisekosten und ggf. eine Eingungsgebühr, wenn Sie einen Vergleich abschließen, sowie die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer.
Andere Rechtsgebiete
In anderen Rechtsgebieten, wie z. B. im Straf- oder Sozialrecht berechnet sich die gesetzliche Vergütung nicht nach dem Gegenstandswert. Stattdessen sind hier vom Gesetzgeber für einzelne Tätigkeiten (z. B. Einarbeitung, Wahrnehmung von Terminen, Teilnahme am Verfahren) feste Gebührenbeträge oder Mindest- und Höchstgrenzen in Euro genannt.
Über die Höhe der in diesen Fällen anfallenden Gebühren können wir Sie umfassend beraten.
Honorar gemäß Vergütungsvereinbarung
Treffen Sie mit uns eine Vergütungsvereinbarung, gibt es verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten:
- Beim Pauschalhonorar einigen Sie sich auf einen festen Preis für die gesamte Beratung.
- Beim Stundenhonorar werden wir zu einem festen Stundensatz nach tatsächlichem Zeitaufwand bezahlt.
- Möglich sind aber auch die Vereinbarung bestimmter Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder Mischvarianten.
Zwischenabrechnungen
Damit Sie den Überblick über Ihre Kosten nicht verlieren, werden wir Zwischenabrechnungen stellen. Insbesondere bei langwierigen Rechtsstreitigkeiten sollten Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.
Vorschuss
Werten Sie es nicht als persönliches Misstrauen, wenn wir für unsere Tätigkeit einen Vorschuss verlangen. Hierbei handelt es sich um eine übliche und auf der Grundlage des RVG berechtigte Vorgehensweise.
![]() | Wie erhalte ich Unterstützung bei den Kosten? |
Anwaltlicher Rat kostet Geld. Mit dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung können Sie Ihr Kostenrisiko minimieren. Haben Sie keine Rechtsschutzversicherung und könnten Sie sich einen Anwalt finanziell nicht leisten, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe.
Rechtsschutzversicherungen
Ob und ggf. in welcher Höhe Ihre Rechtsschutzversicherung die anfallenden Kosten übernimmt, hängt von den konkreten Vertragsbedingungen Ihrer Rechtsschutzversicherung ab. Da wir Ihren Versicherungsvertrag in der Regel nicht kennen, sollte diese Frage vorab mit der Versicherung geklärt werden.
Sprechen Sie uns auf die Möglichkeit einer Deckungsanfrage an.
Dafür brauchen wir € 20,00, stellen dafür aber auch sicher, dass die Gebühren in der Regel ganz oder teilweise bezahlt werden.
Bitte denken Sie daran, dass grundsätzlich Sie der Schuldner der Anwaltsgebühren sind und nicht alle Rechtsstreitigkeiten vom Versicherungsschutz erfasst werden.
Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Selbst wenn Sie sich anwaltliche Beratung finanziell nicht leisten könnten, müssen Sie nicht auf die Durchsetzung Ihrer Rechte verzichten. Dafür sorgen die Beratungs- und Prozesskostenhilfe.
![]() | Wie können Sie bei Problemen mit uns vorgehen? |
Wie im alltäglichen Leben kann es auch zwischen Ihnen und uns zu Unstimmigkeiten kommen. Das kann die ordnungsgemäße Erfüllung des Mandatsauftrags betreffen, Fragen der Honorarabrechnung oder des anwaltlichen Berufsrechts.
Ein klärendes Gespräch
In jedem Fall bitten wir zunächst das offene Gespräch mit uns zu suchen. Oftmals liegt nur ein Missverständnis vor, das durch ein kurzes Gespräch ausgeräumt werden kann. Soweit das Gespräch mit uns nicht zu einem zufriedenstellenden Ergebnis führt, können Sie sich an die Rechtsanwaltskammer wenden.
Vermittlungsverfahren
Bei Unstimmigkeiten über die ordnungsgemäße Erfüllung des Mandats oder über das Anwaltshonorar kann ein kostenloses Vermittlungsverfahren angeboten werden. Voraussetzung ist das beiderseitige Einverständnis von Rechtsanwalt und Mandant sowie ein Antrag auf Durchführung eines Vermittlungsverfahrens bei der Kammer. Eine rechtlich verbindliche Entscheidung, ob dem Anwalt bei der Bearbeitung des Mandats oder der Abrechnung ein Fehler unterlaufen ist, darf die Rechtsanwaltskammer nicht treffen. Eine solche Entscheidung kann nur im Rahmen eines Rechtsstreits vor dem zuständigen Zivilgericht erlangt werden.
Beschwerde
Vermuten Sie, dass wir gegen anwaltliche Berufspflichten verstoßen, können Sie bei der Rechtsanwaltskammer eine schriftliche Beschwerde einreichen.
Weitere Informationen zu diesem Themenbereich finden Sie auf der Homepage
www.rak-muenchen.de